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Samstag, 16. Januar 2010

Illusion des Wandels

Zu den Bemühungen der SPD netzpolitische Kompetenz zu gewinnen

Vor gerade einmal 3 Tagen wurden hier die Bemühungen der CDU kommentiert, sich selbst Internetkompetenz anzueignen. Heute meldet nun Spiegel Online, dass die SPD "künftig stärker um die Wähler der Piratenpartei werben" wolle. In diesem Zusammenhang möchte Björn Böhning, die "Diskursfähigkeit" der Partei stärken.

Das Vorhaben ist löblich, allein: Beim Zugangserscherungsgesetz herrschte kein Mangel an innerparteilichem Diskurs (siehe die Kritik innerhalb der SPD) und auch nicht an Dialog mit den Kritikern des Gesetzentwurfes.

Es mangelte im Ergebnis daran, dass die Entscheidungsträger in der SPD-Bundestagsfraktion diese Kritik auch tatsächlich angenommen hätten. Der Verhandlungsführer der SPD-Bundestagsfraktion hat die Zustimmung zum Zugangserschwerungsgesetz vor der Bundestagswahl verteidigt. Und nach der Bundestagswahl ist eben jener Martin Dörmann - noch immer in der SPD-Bundestagsfraktion für das Thema verantwortlich - der Meinung, die Haltung der SPD zu Netzsperren und dem Zugangserschwerungsgesetz habe sich nicht geändert.

Wir dürfen gespannt sein, wie es der SPD gelingen wird, glaubhaft einen netzpolitischen Neuanfang darzustellen, wenn zugleich die massgeblichen Entscheidungsträger in der SPD-Fraktion in Fragen der Netzpolitik Kontinuität verkörpern und propagieren.

Allerdings - der falsche Eindruck eines Wandels in der SPD könnte trotzdem entstehen: Da die SPD-Bundestagsfraktion jetzt auf der Oppositionsbank sitzt, dürfte sie keine Gelegenheit mehr haben, netzpolitische Knie- und Rückenschüsse zu produzieren.

Freitag, 15. Januar 2010

Neues aus dem deutschen Intranet

Keimfrei, jugendfrei - frei von Inhalten?

Das deutsche Jugendschutzrecht zeichnet sich nicht gerade durch einen Mangel an regulierenden Vorschriften aus. Wenn es um die Rechtslage geht, dann dürfte es Jugendliche mit Entwicklungsstörungen oder -beeinträchtigungen nicht geben. Leider hält sich die Wirklichkeit nicht immer an Gesetze. Man mag die Lebenswirklichkeit für defizitär halten, weil sie offenbar nicht der Rationalität eines Gesetzgebers zu folgen vermag. Um die Kluft zwischen Rechtslage und Wirklichkeit zu überbrücken, hat der Gesetzgeber aber ein probates Mittel - nämlich Gesetzesverschärfungen.

Alvar Freude hat in seinem Blog den Entwurf eines neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages veröffentlicht. Mit diesem Entwurf machen die Bundesländer nichts anderes als die "Wirklichkeit mit Gesetzen zu beschimpfen" (Zitat Ulrich Clauß). Offenbar ist aber bei Vielen noch nicht angekommen, welches Potential dieser Entwurf hat. Thomas Stadler untertreibt ganz bedeutend, wenn er in seinem Blog titelt, "Provider sollen stärker in den Jugendschutz eingebunden werden".

Worum geht es: Der Entwurf fingiert einfach, dass Anbieter im Sinne des Jugendschutzes auch ist, wer den "Zugang zu fremden Telemedien vermittelt" (§ 3 Nr. 2). Das bedeutet: Zugangsprovider, also jeder ISP, gilt auch für fremde Telemedien (=Internetseiten) als Anbieter im Sinne des Jugendschutzes. Der ISP ist also für alle Internetseiten jugendschutzrechtlich nach diesem Entwurf als "Anbieter" verantwortlich. Wenn man nun in dem Entwurf des Staatsvertrages das Wort "Anbieter" durch "Zugangsprovider" ersetzt, ergibt das zum Beispiel:

§ 5 Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote

(1) Sofern Zugangsprovider Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, (…) zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:

1. ab 6 Jahren,
2. ab 12 Jahren,
3. ab 16 Jahren,
4. ab 18 Jahren. (…)

(4) Der Zugangsprovider kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er

1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder
2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.

(5) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Zugangsprovider seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr (...) zugänglich gemacht wird. Wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist, erfüllt der Zugangsprovider seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr (…) zugänglich gemacht wird. Bei der Wahl der Sendezeit und des Sendeumfelds für Angebote der Altersstufe „ab 12 Jahren“ ist dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen.


Kein ISP dürfte in der Lage sein, für jugendschutzrelevante Inhalte Sendezeitbeschränkungen einzurichten. Und wie sollte wohl der Provider erkennen können, ob gerade der schon lange volljährige Vater oder sein 11 Jahre alter Sohn surft. Bleibt die Möglichkeit, die der Entwurf auch vorsieht, nämlich den Zugang zu den Angeboten zu erschweren. Und zwar für alle. Genauso, wie schon jetzt aus Gründen des Jugendschutzes Google die deutschen Suchergebnisse 'zensiert' - ausnahmslos und für alle deutschen Nutzer.

Wenn der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag so in Kraft tritt, bekommen wir potentiell ein "Zugangserschwerungsgesetz" für
  • verfassungsfeindliche oder
  • zum Hass gegen nationale, rassische, religiöse Gruppen aufstachelnde oder
  • grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildernde oder
  • den Krieg verherrlichende oder
  • gegen die Menschenwürde verstoßende oder
  • pornographische
Internetseiten.

Wäre es nicht einfacher, man würde - nur zu deren Schutz und Wohl selbstverständlich - Minderjährigen das Internet verbieten? Keimfrei, jugendfrei oder frei von Inhalten - wie hätten wir es denn gerne?

Das Jahr beginnt mit einem neuen Vorstoß, aus dem internationalen Internet ein nationales Deutschland-Net zu formen. Doppelplusungut - auch wenn es um Jugendschutz geht.

Mittwoch, 13. Januar 2010

Mythen des politischen Alltags

Zu den Bemühungen der CDU Internetkompetenz zu gewinnen

Heute berichtet Spiegel online, die CDU wolle bei ihrer "Internetkompetenz aufholen" und zu diesem Zwecke eine Enquete-Kommission des Bundestages einrichten. Das Themenspektrum ist je nach Sichtweise breit oder auch ziemlich abstrakt. Da soll es um "Medienverantwortung" oder auch um die "Gewährleistung einer vertrauenswürdigen Internet-Infrastruktur" gehen. Abseits des Tagesgeschäfts will sich die CDU mit diesen Themen beschäftigen. Und anders als beim Zugangserschwerungsgesetz von Zensursula soll wohl gründlich gearbeitet werden - laut Spiegel Online wird die Enquete-Kommission zwei Jahre lang tagen.

Im ersten Reflex liegt natürlich Spott nahe: Nur zwei Jahre, damit die CDU bei ihrer Internetkompetenz einigermaßen auf der Höhe der Zeit ist - no way! Aber im Ernst und ganz und gar unspöttisch. Es wäre uns allen zu wünschen, dass der CDU (und auch anderen Parteien, wie zum Beispiel der SPD) das Vorhaben gelingen möge. Apropos SPD. Bei der Aufholjagd um Internetkompetenz hat sich die SPD insofern die Pole-Position gesichert, als es im SPD-regierten Rheinland-Pfalz bereits seit kurzem eine entsprechende Enquete-Kommission gibt.

Aber bei allen guten Wünschen, die dieses Vorhaben begleiten, ist doch Skepsis angebracht. Wenn die Enquete-Kommission des Bundestages sich "außerhalb des Tagesgeschäftes" mit den etwas esoterischeren netzpolitischen Themen beschäftigt, was passiert dann dieweil mit den aktuellen Entscheidungen zur Netzpolitik. Vertagt werden können diese ja nicht, bis die CDU sich kompetent genug fühlt.

Was steht in den nächsten Wochen und ggf. Monaten zur Entscheidung an?
  • Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes
    Die Internetsperren werden erstmal, also für ein Jahr nicht umgesetzt, was aber passiert mit dem Gesetz? Die CDU möchte das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft treten lassen, die FDP will dies eher nicht.
  • Jugendschutz
    Aktuell grassiert ein Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Nach diesem Entwurf gilt für alle Verpflichtungen aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, dass die Access-Provider für alle Inhalte als "Anbieter" gelten, auch wenn sie nur ungeprüft den Zugang zu diesen Telemedien vermitteln.

Weitere Themen stehen noch auf der Agenda, bei denen zu befürchten ist, dass es kurzfristig zu Entscheidungen kommen könnte, als da wären: Three Strikes, ACTA u.a.m.

Will die CDU mehr tun, als in einem rituellen Verfahren den Mythos zu nähren, sie eigne sich Internetkompetenz an, dann hat sie bei diesen Themen dazu Gelegenheit. Die Gelegenheit sich Kompetenz anzueignen und diese dann auch unter Beweis zu stellen.

Allerdings sollten wir uns alle nicht auf die gewöhnlichen Märchen des politischen Alltags verlassen...

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