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Dienstag, 23. Februar 2010

Erstarrte Demokratie

Zensursula im Petitionsausschuss

Am gestrigen Tage hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sich mit der Petition gegen Internetsperren, also dem Zugangserschwerungsgesetz, befasst. Und nein, Frau von der Leyen war natürlich nicht anwesend. Es ging ja nur um das von ihr propagierte "Zensursula"-Gesetz.

Im Gegensatz zu einigen wohlmeinenden Berichten (die natürlich aus anderen Blickwinkeln heraus geschrieben sind), war mir die Anhörung ein Graus. Und zwar einmal deshalb, weil sie noch einmal gezeigt hat, wie wenig "Volksvertreter" mit dem "Volk" anfangen können, wenn es denn mal vor ihnen steht. Vor allem aber deshalb, weil sich abzeichnet, dass es kaum einer Partei in der Anhörung um die Sache ging, sondern nur um parteipolitische Profilierung:
  • Die GRÜNEN und die LINKE waren schon immer gegen das Zugangserschwerungsgesetz (sieht man von einer knapp 30% Minderheit bei den GRÜNEN ab). Sie hatten also leichtes Spiel. Zudem haben beide Fraktionen ein eigenes Aufhebungsgesetz zum Zugangserschwerungsgesetz angekündigt. Soweit so gut. Aber nun ist natürlich jedem klar, dass auf Grund der Koalitionsdisziplin die FDP nicht einfach mit den GRÜNEN oder gar mit der LINKEN mitstimmen kann. Und ohne die SPD hätte man schon gar keine Mehrheit. Wo hat man sich um eine Mehrheit bemüht? Wo ist das werben um Zustimmung auch aus den Reihen anderer Fraktionen? Was aber sollte es bringen, wenn man aussichtlose Gesetzesvorschläge in den Bundestag einbringt, damit sie dort von der Mehrheit niedergestimmt werden? Na klar: politische Profilierung, aber um den Preis des Erfolges in der Sache.


  • Die SPD macht, was sie schon immer am besten konnte. Sie agiert aus politischem Opportunismus heraus (einzelne Überzeugungstäter mal unberücksichtigt gelassen). Vor der Bundestagswahl für das Zugangserschwerungsgesetz aus Angst vor der BILD. Jetzt, bei geändertem Meinungsbild in der Öffentlichkeit, natürlich dagegen. Einziges Problem: der Wandel der Überzeugung muss überzeugend zur Schau getragen werden. Ein bisschen "war doch gut gemeint" und "jetzt haben wir ja verstanden". Soll mir im Ergebnis recht sein - zumal die SPD ja jetzt auch ein eigenes Aufhebungsgesetz angekündigt hat. Aber: Es bleibt auch hier die Frage, wie die SPD aus ihrer besonderen Verantwortung heraus, eine Mehrheit für ein Aufhebungsgesetz organisieren möchte?


  • Die FDP war auch schon immer dagegen - damals natürlich noch in der Opposition. Jetzt ist man in der Regierungsverantwortung und sitzt auf den erhöhten Stühlen. Und natürlich muss man sich mit dem Koalitionspartner arrangieren. Man arrangiert sich also unter dem Label eines "Löschungsgesetzes", bei dem sich niemand vorstellen kann, wozu es notwendig ist, und das schon jetzt die Frage aufwirft, wieviel Zugangserschwerungsgesetz die CDU dort unterbringen wird. Damit würde dann der ganze "Erfolg" der FDP zufallen.


  • Und die CDU. Nun ja. In der CDU gibt es Allzuviele, die gerne für das Internet eine Sendezeitbeschränkung zwischen 0 und 24:00 Uhr einführen würden. Der traurige Rest der Belegschaft schwankt zwischen pragmatischer Vernunft ("Welchen Wert hätte denn mal ganz unter uns und im Ernst das Zugangserschwerungsgesetz bei der Bekämpfung von Kinderpornographie.") und dem Versuch das Gesicht zu wahren bei einer desaströsen politischen Intitiative, die die Spitzenkraft der Union Ursula von der Leyen im Wahlkampf angezettelt hat. In einem aber bleibt sich die CDU treu: um die Sache geht es auch ihr nicht. Jetzt geht es nur noch darum, den Schaden zu minimieren. Und dafür behauptet man dann zum Beispiel einfach mal, dass Franziska Heine sich gegen Löschungen bei kinderpornographischen Inhalten ausgesprochen habe, weil ihr die "Freizügigkeit der Netznutzer" wichtiger sei.


Der Petitionsausschuss war ein Trauerspiel für die erstarrte Parteiendemokratie. Das Interesse an der Sache steht vollständig zurück hinter dem Interesse an der Profilierung der eigenen Partei.

Meine Vermutung: wir bekommen ein obskures Löschungsgesetz, dass niemand braucht und keinem nützt. Die Petition wird für erledigt erklärt - denn dem Anliegen der Petition wurde ja während des Gesetzgebungsverfahrens hinreichend Rechnung getragen. Was es nicht geben wird: eine "überparteiliche Koalition der Vernunft"!

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